Aufgabe 1 - bis Mi. 25.5.2005
Liebe Teilnehmer,
hier ist also die erste Aufgabe. Sie dient der eigenaktiven Vororientierung zum Thema „Grundbuch“, das am nächsten Kursabend behandelt wird. Damit hängt - unter anderem - das sehr wichtige Rechtsinstrument der Hypothek zusammen, um Kredite zu besichern.
Die Aufgabe ist durchzuführen in der Homepage des Justizministeriums www.justiz.gv.at. Dort findet man nicht nur ein Foto unserer Justizministerin (unter Justizministerin / Fotoalbum - das Foto kann sogar vergrössert werden :-)
Man findet dort auch animierte Präsentationen zu den Themen "Grundbuch, Firmenbuch, Ehescheidung, Verfahrenshilfe.
Weg dorthin: -> www.justiz.gv.at -> Home, "Bürgerinfo" (rechte Spalte oben, nicht in der rechten Spalte auf „Grundbuch“ gehen) Zur Präsentation geht es am unteren Rand mit dem Link „ -> Link zur Bürgerinfo (dieser Link öffnet ein neues Fenster)“
Die Aufgabe besteht nun aus zwei Schritten:
(1) erster Schritt: sehen Sie sich die Präsentation "Grundbuch" an. Beachten Sie, dass auch ein Beispiel eines Grundbuchauszuges vorhanden ist, mit einigen Erläuterungen dazu. Ausserdem gibt es ein Lexikon, wo Sie die vorkommenden Begriffe nachschlagen und herauskopieren können.
(2) zweiter Schritt: senden Sie mir bitte zwei der Begriffe, (herauskopiert aus dem Lexikon), die in der Grundbuch-Präsentation vorkommen, und die Sie im Kurs näher erklärt haben wollen. Schreiben Sie bitte auch eventuelle Fragen dazu, oder falls Sie irgendwelche Probleme-auch technischer Art-hatten.
Also viel Spass bei der ersten Aufgabe,
Michael Goriany
Anmerkung zusenden an mich: entweder einfach an meine e-mail ADRESSE goriany.wkm@gmx.net oder (noch besser !) eintragen direkt in diesem Lernblog am Ende dieses Artikels, indem Sie „Kommentar verfassen“ anklicken, und ihren Text in das Eingabefeld schreiben, oder einfach hineinkopieren.
Ein Beispiel für einen Kommentareintrag sehen sie, wenn Sie „.. Kommentare“ anklicken.
Beim ersten Mal müssen Sie sich registrieren. Anzugeben ist nur die e-mail Adresse und ein Benutzerkennwort, das Sie frei wählen können. Ich empfehle, einen Phantasie-Namen zu wählen. Man tut sich dann vielleicht leichter, Fragen zu stellen. Es können (und sollen) alle die Eingaben lesen. In diesem direkten Austausch liegt ein sehr grosser Wert. Näheres zum Weblog ist im Eintrag „Orientierung und Info zu diesem Weblog“ zu lesen. Wenn Sie den Eintrag nicht am Bildschirm haben, klicken Sie im Menü (linke Spalte) auf „+About“
hier ist also die erste Aufgabe. Sie dient der eigenaktiven Vororientierung zum Thema „Grundbuch“, das am nächsten Kursabend behandelt wird. Damit hängt - unter anderem - das sehr wichtige Rechtsinstrument der Hypothek zusammen, um Kredite zu besichern.
Die Aufgabe ist durchzuführen in der Homepage des Justizministeriums www.justiz.gv.at. Dort findet man nicht nur ein Foto unserer Justizministerin (unter Justizministerin / Fotoalbum - das Foto kann sogar vergrössert werden :-)
Man findet dort auch animierte Präsentationen zu den Themen "Grundbuch, Firmenbuch, Ehescheidung, Verfahrenshilfe.
Weg dorthin: -> www.justiz.gv.at -> Home, "Bürgerinfo" (rechte Spalte oben, nicht in der rechten Spalte auf „Grundbuch“ gehen) Zur Präsentation geht es am unteren Rand mit dem Link „ -> Link zur Bürgerinfo (dieser Link öffnet ein neues Fenster)“
Die Aufgabe besteht nun aus zwei Schritten:
(1) erster Schritt: sehen Sie sich die Präsentation "Grundbuch" an. Beachten Sie, dass auch ein Beispiel eines Grundbuchauszuges vorhanden ist, mit einigen Erläuterungen dazu. Ausserdem gibt es ein Lexikon, wo Sie die vorkommenden Begriffe nachschlagen und herauskopieren können.
(2) zweiter Schritt: senden Sie mir bitte zwei der Begriffe, (herauskopiert aus dem Lexikon), die in der Grundbuch-Präsentation vorkommen, und die Sie im Kurs näher erklärt haben wollen. Schreiben Sie bitte auch eventuelle Fragen dazu, oder falls Sie irgendwelche Probleme-auch technischer Art-hatten.
Also viel Spass bei der ersten Aufgabe,
Michael Goriany
Anmerkung zusenden an mich: entweder einfach an meine e-mail ADRESSE goriany.wkm@gmx.net oder (noch besser !) eintragen direkt in diesem Lernblog am Ende dieses Artikels, indem Sie „Kommentar verfassen“ anklicken, und ihren Text in das Eingabefeld schreiben, oder einfach hineinkopieren.
Ein Beispiel für einen Kommentareintrag sehen sie, wenn Sie „.. Kommentare“ anklicken.
Beim ersten Mal müssen Sie sich registrieren. Anzugeben ist nur die e-mail Adresse und ein Benutzerkennwort, das Sie frei wählen können. Ich empfehle, einen Phantasie-Namen zu wählen. Man tut sich dann vielleicht leichter, Fragen zu stellen. Es können (und sollen) alle die Eingaben lesen. In diesem direkten Austausch liegt ein sehr grosser Wert. Näheres zum Weblog ist im Eintrag „Orientierung und Info zu diesem Weblog“ zu lesen. Wenn Sie den Eintrag nicht am Bildschirm haben, klicken Sie im Menü (linke Spalte) auf „+About“
Michael G - 22. Mai, 00:08
1 Kommentar - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
happytester - 22. Mai, 18:31
Antwort zu Aufgabe 1
Hallo Herr Goriany,
ich bin interessiert, dass folgende Begriffe im Kurs besprochen werden:
Pfandrecht und "dingliche Rechte"
Lexikon zum Pfandrecht (habe ich herauskopiert): Dingliches Recht des Gläubigers, sich aus einem zur Sicherung einer Verbindlichkeit gegebenen Pfand zu befriedigen, wenn die Verbindlichkeit nicht zur vereinbarten Zeit erfüllt wurde. Das Pfandrecht setzt stets eine gültige Forderung voraus.
Lexikon zu "dingliche Rechte": Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedem wirksam ist (zB Eigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten).
Träger von dinglichen Rechten kann eine natürliche oder juristische Person sein (zB in das Firmenbuch eingetragene Unternehmen, Vereine).
Das Lernprogramm finde ich ziemlich interessant, nur beim Lexikon ist mir öfter der Cursor "steckengeblieben, und ich musste neu einsteigen.
Schöne Grüsse, bis Mittwoch
happytester
ich bin interessiert, dass folgende Begriffe im Kurs besprochen werden:
Pfandrecht und "dingliche Rechte"
Lexikon zum Pfandrecht (habe ich herauskopiert): Dingliches Recht des Gläubigers, sich aus einem zur Sicherung einer Verbindlichkeit gegebenen Pfand zu befriedigen, wenn die Verbindlichkeit nicht zur vereinbarten Zeit erfüllt wurde. Das Pfandrecht setzt stets eine gültige Forderung voraus.
Lexikon zu "dingliche Rechte": Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedem wirksam ist (zB Eigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten).
Träger von dinglichen Rechten kann eine natürliche oder juristische Person sein (zB in das Firmenbuch eingetragene Unternehmen, Vereine).
Das Lernprogramm finde ich ziemlich interessant, nur beim Lexikon ist mir öfter der Cursor "steckengeblieben, und ich musste neu einsteigen.
Schöne Grüsse, bis Mittwoch
happytester
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